Informationen
Nachfolgend erhalten Sie einige mietrechtliche Informationen in starker Zusammenfassung. Wir werden diese ständig ergänzen und aktualisieren.
Mietkaution
In den meisten Mietverhältnissen ist es üblich, dass der Mieter eine Sicherheit stellt. Eine Sicherheit kann der Vermieter vom Mieter nur verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart wurde. Auch welche Sicherheit der Mieter zu leisten hat, richtet sich nach den Vereinberungen im Mietvertrag. Wird die klassische Sicherheitsleistung Mietkaution vereinbart, dann darf diese 3 Monatsmieten (ohne Nebenkosten) nicht übersteigen.
Maklerprovision
Bis zu 2 Monatsmieten zuzüglich Mehrwertsteuer muss der Mieter als Maklerprovision zahlen, wenn die Arbeit des Wohnungsvermittlers erfolgreich war, d.h., wenn es zum Abschluss eines Mietvertrages gekommen ist. Nach dem Wohnungsvermittlungsgesetz muss eine derartige Provision aber nicht gezahlt werden, wenn der Wohnungsvermittler gleichzeitig Eigentümer, Vormieter oder Verwalter der vermittelten Wohnung ist.
Eigenbedarf
Kündigen darf ein Vermieter nur, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Das ist der Fall bei schweren Vertragsverstößen des Mieters, z.B. wenn er die Miete nicht zahlt, oder wenn einer der im Gesetz ausdrücklich aufgeführten Kündigungsgründe vorliegt, wie Eigenbedarf. Dieser ist jedoch deutlich zu begründen. An die Begründung werden hohe gesetzliche Anforderungen gestellt.
Verbrauchsabrechnung ist Pflicht
Rechnet der Vermieter entgegen den Vorgaben der Heizkostenverordnung nicht verbrauchsabhängig ab, hat der Mieter das Recht, seinen Heizkostenanteil um 15 % zu kürzen. Das regelt § 12 der Heizkostenverordnung.
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- Modernisierung
- Mieterrechte und Pflichten
- Wohnungsmängel & Mietminderung
- Die zweite Miete
- Wohnen in der Eigentumswohnung (Kaufen oder Mieter bleiben – bitte rausnehmen)
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